Bin ich, wenn ich in einem Pflegeheim wohne, entmündigt und kann nicht mehr meine eigenen Entscheidungen treffen?
Grundsätzlich sind Sie nicht automatisch entmündigt, wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen. Sie sind frei in Ihren Entscheidungen. Sie bestimmen, ob Sie in das Heim einziehen und Sie bestimmen, ob Sie das Heim eventuell wieder verlassen möchten. Manche Pflegeheimbewohner geben ihren nahen Angehörigen eine Vollmacht, bestimmte Dinge für sie erledigen zu können, z.B. finanzielle Angelegenheiten. Das tun sie in der Regel, um sich selbst zu entlasten.
Bedingt durch bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen oder soziale Konstellationen (z.B. keine nahen Angehörigen) haben ältere Menschen oft eine Betreuung nach dem geltenden Betreuungsgesetz. Dieses Gesetz trifft für alle Menschen zu, die bei gewissen Voraussetzungen in bestimmten Lebenssituationen eine Unterstützung benötigen. Eine Betreuung wird immer durch einen Richter geprüft und bestätigt.
Pflegebedürftige Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen und eine Betreuung haben, können trotzdem selbst bestimmt leben. Insbesondere die persönliche Gestaltung des Tagesablaufs richtet sich ausschließlichen nach den persönlichen Bedürfnissen und eigenen Entscheidungen.








