Wohngruppenbetreuung von Menschen mit Demenz

Informationen

Rufen Sie uns an, vereinbaren Sie einen Beratungstermin und stellen Sie Ihre Fragen an unsere Mitarbeiter im Sozialdienst direkt vor Ort:

Leistungen

Besondere Betreuung für Menschen mit Demenz im Pflegewohnzentrum Wuhlepark

  • spezielle Pflege für an einer Demenz erkrankten Menschen
  • vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Das leisten wir

Die im Verlauf der demenziellen Erkrankung auftretenden progredienten Beeinträchtigungen führen dazu, dass sich die Persönlichkeit stark verändert und die Anforderungen des täglichen Lebens nicht mehr bewältigt werden.

24 Bewohner (Einzelzimmer) sind auf drei Wohngruppen zu je acht Bewohnern aufgeteilt. Jede Wohngruppe stellt einen familienähnlichen Verbund dar. Eine zentral gelegene Wohnküche dient als Lebensmittelpunkt für die Bewohner jeweils einer Wohngruppe.

Der Wohnbereich sowie die Betreuung innerhalb der Wohngruppen ist optimal an die krankheitsbedingten Bedürfnisse der Bewohner angepasst. Eine familienähnliche Atmosphäre mit biographieorientierter geregelter Tagesstrukturierung wird organisiert. Dazu gehört auch, dass jede Wohngruppe von immer gleichen Mitarbeitern begleitet wird. Dafür wird eng mit Angehörigen zusammengearbeitet. Das Milieu ist entsprechend gestaltet.

Aufgenommen werden Menschen, die an einer medizinisch-therapeutisch nicht beeinflussbaren Demenzerkrankung leiden, mit einer Ausprägung von weniger als 18 Punkten im Mini-Mental-State (Neurologisches Gutachten erforderlich). Darüber hinaus muss Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegen. Die Mobilität muss soweit erhalten sein, dass der Betroffene an Gruppenaktivitäten und dem Gemeinschaftsleben teilnehmen kann.  

Informationen herunterladen

In diesem PDF-Dokument finden Sie Informationen zur Einrichtung, Kosten und Preise, Zimmerangaben und Grundrisse u. v. m.:

Vorvertragliche Informationen herunterladen


Unsere Preise für die besondere Betreuung von Menschen mit Demenz

Pflegegrad Entgelt
pro Tag
Entgelt
pro Monat
Anteil
Pflegekasse
Zwischensumme

Kostenanteil Bewohner nach Abzug d. Leistungszuschläge § 43c SGB XI
in Abhängigkeit v. Aufenthaltsdauer

          1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr ab 4. Jahr
2

142,13

4.323,59

770,00

3.553,59

3.153,97

2.754,36

2.221,53

1.555,50

3

158,30

4.815,49

1.262,00

3.553,49

3.153,89

2.754,29

2.221,49

1.555,49

4

175,17

4.328,67

1.775,00

3.533,67

3.154,04

2.754,,41

2.221,57

1.555,53

5

182,73

5.558,65

2.005,00

3.553,65

3.154,03

2.754,40

2.221,57

1.555,53

Entgelt pro Monat für 30,42 Tage und Ein-Bett-Zimmer berechnet. Alle Kosten in Euro (€). Gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Mit dem Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber mit § 43 c SGB XI eine neue  Rechtsvorschrift eingeführt, die darauf abzielt, vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Durch Zahlung eines Leistungszuschlags auf die Kosten der Pflege inkl. Pflegeausbildung in den Pflegegraden 2 bis 5, dessen Höhe sich mit Dauer der vollstationären Pflege erhöht, verringern sich die Eigenanteile an der Pflegevergütung inkl. der Ausbildungskosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege.

Beispiel für PG 3 nach  43c SGB XI in Abhängigkeit v. Aufenthaltsdauer
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr  ab 4. Jahr
15% 30% 50% 75%
399,60 799,20 1.332,00 1.998,00

Der Kostenanteil pro Bewohner wird in der Regel aus dem eigenen Einkommen (z.B. Rente) finanziert. Wenn die Rente nicht ausreicht und kein weiteres Einkommen vorhanden ist, kann bei dem zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag auf Übernahme der Kosten oder eines Teils der Kosten gestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern individuell und unterstützen Sie ggf. bei der Antragstellung.