Wohngruppenbetreuung von Menschen mit Demenz
Informationen
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- Telefon: 030 56 049 -0
- Kontaktformular des Pflegewohnzentrums Wuhlepark
Leistungen
Besondere Betreuung für Menschen mit Demenz im Pflegewohnzentrum Wuhlepark
- spezielle Pflege für an einer Demenz erkrankten Menschen
- vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Das leisten wir
Die im Verlauf der demenziellen Erkrankung auftretenden progredienten Beeinträchtigungen führen dazu, dass sich die Persönlichkeit stark verändert und die Anforderungen des täglichen Lebens nicht mehr bewältigt werden.
24 Bewohner (Einzelzimmer) sind auf drei Wohngruppen zu je acht Bewohnern aufgeteilt. Jede Wohngruppe stellt einen familienähnlichen Verbund dar. Eine zentral gelegene Wohnküche dient als Lebensmittelpunkt für die Bewohner jeweils einer Wohngruppe.
Der Wohnbereich sowie die Betreuung innerhalb der Wohngruppen ist optimal an die krankheitsbedingten Bedürfnisse der Bewohner angepasst. Eine familienähnliche Atmosphäre mit biographieorientierter geregelter Tagesstrukturierung wird organisiert. Dazu gehört auch, dass jede Wohngruppe von immer gleichen Mitarbeitern begleitet wird. Dafür wird eng mit Angehörigen zusammengearbeitet. Das Milieu ist entsprechend gestaltet.
Aufgenommen werden Menschen, die an einer medizinisch-therapeutisch nicht beeinflussbaren Demenzerkrankung leiden, mit einer Ausprägung von weniger als 18 Punkten im Mini-Mental-State (Neurologisches Gutachten erforderlich). Darüber hinaus muss Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegen. Die Mobilität muss soweit erhalten sein, dass der Betroffene an Gruppenaktivitäten und dem Gemeinschaftsleben teilnehmen kann.
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In diesem PDF-Dokument finden Sie Informationen zur Einrichtung, Kosten und Preise, Zimmerangaben und Grundrisse u. v. m.:
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Unsere Preise für die besondere Betreuung von Menschen mit Demenz
Pflegegrad | Entgelt pro Tag | Entgelt pro Monat | Anteil Pflegekasse | Zwischensumme | Kostenanteil Bewohner nach Abzug d. Leistungszuschläge § 43c SGB XI | |||
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1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ab 4. Jahr | |||||
2 | 142,13 | 4.323,59 | 770,00 | 3.553,59 | 3.153,97 | 2.754,36 | 2.221,53 | 1.555,50 |
3 | 158,30 | 4.815,49 | 1.262,00 | 3.553,49 | 3.153,89 | 2.754,29 | 2.221,49 | 1.555,49 |
4 | 175,17 | 4.328,67 | 1.775,00 | 3.533,67 | 3.154,04 | 2.754,,41 | 2.221,57 | 1.555,53 |
5 | 182,73 | 5.558,65 | 2.005,00 | 3.553,65 | 3.154,03 | 2.754,40 | 2.221,57 | 1.555,53 |
Entgelt pro Monat für 30,42 Tage und Ein-Bett-Zimmer berechnet. Alle Kosten in Euro (€). Gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Mit dem Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber mit § 43 c SGB XI eine neue Rechtsvorschrift eingeführt, die darauf abzielt, vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Durch Zahlung eines Leistungszuschlags auf die Kosten der Pflege inkl. Pflegeausbildung in den Pflegegraden 2 bis 5, dessen Höhe sich mit Dauer der vollstationären Pflege erhöht, verringern sich die Eigenanteile an der Pflegevergütung inkl. der Ausbildungskosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege.
Beispiel für PG 3 nach 43c SGB XI in Abhängigkeit v. Aufenthaltsdauer | |||
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1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ab 4. Jahr |
15% | 30% | 50% | 75% |
399,60 | 799,20 | 1.332,00 | 1.998,00 |
Der Kostenanteil pro Bewohner wird in der Regel aus dem eigenen Einkommen (z.B. Rente) finanziert. Wenn die Rente nicht ausreicht und kein weiteres Einkommen vorhanden ist, kann bei dem zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag auf Übernahme der Kosten oder eines Teils der Kosten gestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern individuell und unterstützen Sie ggf. bei der Antragstellung.