Ausbildung Pflegefachmann / Pflegefachfrau

„Zuerst wollte sie Managerin werden, dann Seelsorgerin, dann Ärztin, dann Therapeutin. Jetzt ist sie alles auf einmal.“

Jeder Tag ist anders und bringt neue Herausforderungen mit sich. Du arbeitest als Pflegefachmann/-frau nicht nur mit den pflegebedürftigen Menschen, sondern bist auch wichtiger Ansprechpartner für Ärzte, Therapeuten, Angehörige und andere Berufsgruppen. Du erfährst ihre Lebensgeschichten und wirst ein Teil davon. Du übernimmst Verantwortung, organisierst, planst, urteilst, entscheidest und verwaltest schließlich dein fachpflegerisches Handeln. Pflege ist Vertrauens- und Beziehungsarbeit – gehe deinen Weg. Gern mit uns.
Das heißt im Klartext, ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, ambulanter Pflegedienst o.a., als professionell Pflegender übernimmst du Verantwortung für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in sämtlichen Lebenssituationen. Als Pflegefachmann/-frau erwarten dich verantwortungsvolle und vielseitige Aufgaben als auch zahlreiche Karrierechancen in vielfältigen Tätigkeitsfeldern. 

„Mach Karriere als Mensch!“

Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Gemäß § 11 Pflegeberufegesetz gilt als Voraussetzung für die Ausbildung:

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, sofern

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

  • ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,

  • eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

  • eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird, oder

3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (EBR).

So ist deine Ausbildung aufgebaut?

Quelle: Infografik © BMFSFJ,URL: www.pflegeausbildung.net/alles-zur-ausbildung/voraussetzungen-und-struktur.html

Im Pflegewohnzentrum, dem Träger der praktischen Ausbildung, bekommst du deinen Ausbildungsvertrag, in der Berufsschule deinen Schulvertrag und dann kann es auch schon losgehen…

Die Ausbildung findet im dualen System statt, das bedeutet, es gibt einen theoretischen und mehrere praktische Lernorte, zwischen denen sich die Einsatzzeiten abwechseln. Du lernst die ambulante und stationäre Langzeitpflege kennen, das Krankenhaus, die Psychiatrie aber auch die Arbeit mit Kindern, z.B. auf einer Kinderstation oder beim Kinderarzt. Dafür haben wir entsprechende Kooperationen geschlossen. Diese Einsätze werden koordiniert, sodass du deine drei Jahre gut planen kannst. Auf der Grundlage eines Ausbildungsplans lernst du die Besonderheiten in den unterschiedlichen Bereichen kennen.

Die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau ist zudem kompetenzorientiert aufgebaut, d.h. du wirst befähigt, dein Gelerntes auf komplexe Handlungssituationen in der Pflege anzuwenden.

Grundsätzlich lernen alle Auszubildenden generalistisch, das heißt, sich auf alle Altersstufen beziehend, allerdings hast du im letzten Lehrjahr ein Wahlrecht, dich auch schulisch auf die Altenpflege festzulegen und nicht mehr generalistisch zu lernen. Gern beraten wir dich dazu in einem persönlichen Gespräch.

Ob Altenpfleger oder Pflegefachmann, wir vertreten eine Profession Pflege, die miteinander und füreinander mit Liebe zum Beruf den pflegebedürftigen Menschen begegnet, ganz getreu dem Motto: Was sieht dein Herz?

Wo werde ich zum Einsatz kommen?

Innerhalb des Unternehmens gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten (alle Standorte im Überklick), etwa durch Hospitationen im Rahmen der Ausbildung als auch bei Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis nach Ausbildungsende. Im Rahmen der Ausbildung absolvierst du fest vorgeschrieben Einsätze. Hier arbeiten wir eng mit entsprechenden Kooperationspartnern in der Region zusammen. Die Anlage 7 der Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung gibt dir einen Überblick für die drei Jahre:

Bei besonders motivierten und engagierten Azubis sowie rechtzeitiger Informationen aller Beteiligten kann in Anlehnung an Angebote aus der Schule auch ein Auslandseinsatz stattfinden.

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel

I. Orientierungseinsatz im Pflegewohnzentrum  
  Flexibel gestaltbarer Einsatz zu Beginn der Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung 400 Std.
II. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen  
1. Stationäre Akutpflege 400 Std.
2. Stationäre Langzeitpflege 400 Std.
3. Ambulante Akut/-Langzeitpflege 400 Std.
III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung  
  Pädiatrische Versorgung 120 Std.*
  Summe erstes und zweites Ausbildungsdrittel 1.720 Std.
 

Letztes Ausbildungsdrittel

 
IV. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung  
1. Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung 120 Std. 
2. Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 2 PflBG: nur kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung  
3. Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur gerontopsychiatrische Versorgung  
V. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes  
1. Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II. bis IV.1.
Im Bereich des Pflichteinsatzes nach II.3. auch mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege
500 Std.
2. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach III.  
3. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II.2. oder II.3. mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege  
VI. Weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung  
1. Weiterer Einsatz (z. B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation)
– bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 2 PflBG: nur in Bereichen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
– bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur in Bereichen der Versorgung von alten Menschen
80 Std.
2. Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes 80 Std.
  Summe letztes Ausbildungsdrittel 780 Std.
  Summe Gesamt 2.500 Std.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Du kannst die Ausbildung bei uns in Vollzeit (3 Jahre) oder in Teilzeit (max. 5 Jahre) absolvieren. Die Vollzeitausbildung beginnt entsprechend unserer kooperierenden Schulen im Herbst und/ oder Frühjahr.

Was verdiene ich für die Dauer der Ausbildung?

Für die Dauer der Ausbildung erhält du von uns eine attraktive Ausbildungsvergütung. Bereits während deiner Ausbildung kannst du von unseren Sondervergütungen profitieren, so erhältst du bereits als Auszubildender Urlaubsgeld!
Du erhältst für die Dauer der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung (Stand 01.01.24), die sich je Ausbildungsjahr steigert: 

  • 1.    Lehrjahr 1200,-€
  • 2.    Lehrjahr 1280,-€
  • 3.    Lehrjahr 1400,-€

Für Arbeitseinsätze zu bestimmten Zeiten (z. B. Sonntags oder an Wochenfeiertagen) werden steuerfreie Zuschläge gezahlt.

Die Ausbildungsjahre gelten bei uns bereits als Jahre der Betriebszugehörigkeit, wodurch du bereits 2 Jahre nach Ende der Ausbildung automatisch in eine höhere Vergütungsstufe gelangst.

Wir bieten Dir

  • Unser Ausbildungszentrum mit unterschiedlich gestalteten Räumen die dich beim Lernen unterstützen 
  • Eine individuelle Begleitung durch Praxisanleitende
  • Unterstützung durch die Ausbildungsbeauftragten
  • Regelmäßige Azubitreffen
  • Planungssicherheit durch fest vorgegebene Schul- und Dienstzeiten
  • Eine attraktive Ausbildungsvergütung
  • Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis mit individuellen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Arbeitszeit
  • Umfangreiche Angebote zur Betrieblichen Gesundheitsförderung 

Anforderungen an dich

  • Interesse und Motivation für einen verantwortungsvollen, vielseitigen und gesellschaftlich wertvollen Beruf.
  • Ein freundliches, dem Menschen zugewandtes Persönlichkeitsprofil

Wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau ist nur ein kleiner Schritt in ein langes, abwechslungsreiches Berufsleben. Du hast die Möglichkeit, deinen Karriereweg im Pflegewohnzentrum mit uns weiterzugehen, indem du dich mit deinen Stärken und Wünschen einbringst. Bleibe uns als professionell Pflegende/-r erhalten, denn damit trägst du wesentlich zur Zufriedenheit der Bewohner bei und erfüllst eine gesellschaftlich wertvolle Arbeit. Im Rahmen von internen und externen Weiterbildungen begleiten und qualifizieren wir dich langfristig bei entsprechenden Voraussetzungen auf dem Weg zum/r

  • Praxisanleitenden
  • Wohnbereichsleitung
  • Qualitätsmanagementbeauftragten
  • Wundbeauftragten
  • Hygienebeauftragten
  • Pflegedienstleitung u.a.

Auch hast du die Möglichkeit, ein Studium anzutreten und über dieses, z.B. Gesundheits- und Pflegemanagement, andere Führungspositionen anzustreben. 

Gemeinsam finden wir den Weg, der zu dir passt.

Wer sind deine Ansprechpartner?

Steffi Rackwitz und Graciana Versteeg
ausbildung(at)pflegewohnzentrum.de
Tel.: 030 / 56 049 101

Personalverwaltung
personal(at)pflegewohnzentrum.de
Tel.: 030 / 97 99 228 100/- 109

Geforderte Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Deine letzten zwei Schulzeugnisse
  • Praktikumsbeurteilungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Beurteilungen, Zertifikate, Zeugnisse
  • Bestätigung über Berufseignung aus gesundheitlicher Perspektive (nicht älter als 3 Monate, durch Hausarzt)
  • Nachweis Impfstatus Hepatitis A & B (durch Hausarzt)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis Masernimmunität (durch Hausarzt)
  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)