Betreuung in Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz

Informationen

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und stellen Sie Ihre Fragen an unsere Mitarbeiter im Sozialdienst direkt vor Ort:

Leistungen

Besondere Betreuung für Menschen mit Demenz

  • Pflege und Betreuung in allen Pflegegraden
  • spezielle Pflege für Menschen mit Demenz
  • zusätzliche Alltagsbegleitung von Demenzkranken
  • integrierte medizinische Versorgung durch Hausärzte
  • Besondere Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz 

Das leisten wir

Der Wohnpark am Rohrpfuhl bietet mit dem Hausgemeinschaftskonzept einen sehr guten Rahmen, um das Wohlbefinden von Menschen mit Demenz bestmöglich zu fördern. Im gesamten Wohnpark am Rohrpfuhl wird zudem der Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz umgesetzt.

Das Konzept der Hausgemeinschaften entfaltet seine positiven Wirkungen auch für Menschen, deren Empfinden und Interaktionen mit dem Lebensumfeld durch Demenz in besonderer Weise geprägt ist. In den beiden Hausgemeinschaften, die sich auf die Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert haben, erleben jeweils 10 Bewohnern gemeinsam einen Alltag, der sich an bisherigen biografischen Erfahrungen orientiert: neben gezielten Betreuungsangeboten wird in den Hausgemeinschaften  gemeinsam gekocht und gegessen und jeder hat die Möglichkeit, sich nach eigenen Bedürfnissen in hauswirtschaftliche Tätigkeiten einzubringen. Das schafft vertraute Tagesstrukturen und Sicherheit im Alltag. Die Förderung des Gefühls, gehört und verstanden sowie mit anderen Menschen verbunden zu sein, ist uns ein zentrales Anliegen. 

Wir sind fest davon überzeugt, mit der Gestaltung des Lebensumfelds und der Gestaltung lebendiger Beziehungen miteinander gerade auch in schwierigen Phasen einen guten Rahmen für unsere Bewohnerinnen und Bewohner schaffen zu können.   Eine dem Rhythmus des Menschen mit Demenz angepasste Pflege kann Konflikte und herausfordernde Verhaltensweisen reduzieren.

In unsere Demenz-Hausgemeinschaften einziehen können Menschen, die an einer medizinisch-therapeutisch nicht beeinflussbaren Demenzerkrankung leiden, mit einer Ausprägung von weniger als 18 Punkten im Mini-Mental-State (Neurologisches Gutachten erforderlich). Darüber hinaus muss Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegen. Die Mobilität muss soweit erhalten sein, dass der Bewohner oder die Bewohnerin an Gruppenaktivitäten und dem Gemeinschaftsleben teilnehmen kann.

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In diesem PDF-Dokument finden Sie Informationen zur Einrichtung, Kosten und Preise, Zimmerangaben und Grundrisse u. v. m.:

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Hausgemeinschaft für demenziell erkrankte Menschen

Pflegegrad Entgelt
pro Tag
Entgelt
pro Monat
Anteil
Pflegekasse
Zwischensumme

Kostenanteil Bewohner nach Abzug d. Leistungszuschläge § 43c SGB XI
in Abhängigkeit v. Aufenthaltsdauer

          1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr ab 4. Jahr
1

142,95

4.348,54

125,00

4.223,54

4.223,54

4.223,54

4.223,54

4.223,54

2

164,95

5.017,78

770,00

4.247,78

3.781,27

3.314,76

2.292,74

1.915,23

3

181,12

5.509,67

1.262,00

4.247,67

3.781,18

3.314,68

2.292,69

1.915,20

4

197,98

6.022,55

1.775,00

4.247,55

3.781,07

3.314,60

2.292,63

1.915,17

5

205,54

6.252,53

2.005,00

4.247,53

3.781,06

3.314,58

2.292,62

1.915,17

Entgelt pro Monat für 30,42 Tage und Ein-Bett-Zimmer berechnet. Alle Kosten in Euro (€). Gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Mit dem Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber mit § 43 c SGB XI eine neue  Rechtsvorschrift eingeführt, die darauf abzielt, vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Durch Zahlung eines Leistungszuschlags auf die Kosten der Pflege inkl. Pflegeausbildung in den Pflegegraden 2 bis 5, dessen Höhe sich mit Dauer der vollstationären Pflege erhöht, verringern sich die Eigenanteile an der Pflegevergütung inkl. der Ausbildungskosten mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege.

Beispiel für PG 3 nach  43c SGB XI in Abhängigkeit v. Aufenthaltsdauer
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr  ab 4. Jahr
15% 30% 50% 75%
466,49 932,99 1.554,98 2.332,47

Der Kostenanteil pro Bewohner wird in der Regel aus dem eigenen Einkommen (z.B. Rente) finanziert. Wenn die Rente nicht ausreicht und kein weiteres Einkommen vorhanden ist, kann bei dem zuständigen Sozialhilfeträger ein Antrag auf Übernahme der Kosten oder eines Teils der Kosten gestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern individuell und unterstützen Sie ggf. bei der Antragstellung.